St. Pantaleons-Preis

Was ist der St. Pantaleons-Preis?

Der St. Pantaleons-Preis wird für einen Wettbewerb vom Freundeskreis St. Pantaleon Köln e.V. ausgelobt für Ausarbeitungen und/oder künstlerische Werke, die sich mit der Kirche St. Pantaleon befassen.

Pantaleon (*Mitte des 3. Jahrhunderts und † 27. Juli 305 in Nikomedia <heute in der Türkei>), der Patron dieser Kirche, ist ein frühchristlicher Märtyrer und Heiliger. Zu Lebzeiten war er u.a. Leibarzt des oströmischen Kaisers. Seit dem 14. Jahrhundert wird er den sogenannten vierzehn Nothelfern zugezählt und ist bekannt als Patron der Ärzte und Hebammen.

Für den Wettbewerb ist an Arbeiten gedacht, die sich mit der nach dem Heiligen Pantaleon benannten romanischen Kirche in Köln und mit ihr in direktem oder indirektem Zusammenhang stehenden geschichtlichen oder aktuellen, religiösen, baulichen, künstlerischen oder kulturellen Themen befassen.

Der St. Pantaleons-Preis ist anlässlich der anstehenden umfassenden Sanierung der denkmalgeschützten romanischen Kirche St. Pantaleon in Köln ausgeschrieben und ist mit bis zu 1.000,– Euro dotiert. Eine Aufteilung des Preises ist möglich.

Wer kann teilnehmen?

Schüler ab der 5. Klasse, Auszubildende oder Studenten allein oder auch in Gruppen.

In welcher Form können die Arbeiten eingereicht werden?

In vielfältiger und unterschiedlicher Schrift- oder Bildform, analog oder digital: als Texte, Fotografien, Grafiken, Skulpturen, Kollagen, Videos usw.

Ansprechpartner

OStR a.D. Wolfgang Höhl (wh_egypt@gmx.de). Von ihm können relevante Auskünfte, Informationen, Kontaktdaten und Weiteres erbeten werden.

Abgabetermin

Einsendeschluss für Arbeiten ist der 30. September eines Jahres beim Freundeskreis St. Pantaleon e.V. Köln.

Jury ist der Vorstand des Freundeskreises St. Pantaleon e.V., Köln. Die Entscheidung der Jury ist frei und nicht justitiabel. Die Preise und Urkunden für herausragende Arbeiten werden bei der Siegerehrung übergeben. Die Sieger erklären sich mit einer Veröffentlichung ihrer Arbeiten auf der Webseite des Freundeskreises und in anderer Form einverstanden. Ein Anspruch auf Teilnahme und Erstattung von Aufwendungen besteht nicht.

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